Nach dem Aus für die Glühbirne (am 1.9.2012), werden nun sukzessive (seit 1.9.2018) auch die Halogenlampen aus dem Sortiment genommen und wir müssen uns nach Alternativen umsehen.

Keine Angst: vorhandene Halogenlampen (und ebenso Glühbirnen) dürfen weiter benutzt werden. Es ist nur so, dass keine weiteren Halogenlampen mehr produziert werden dürfen und somit die Lagerbestände bald aufgebraucht sind und man keinen identischen Ersatz mehr finden wird. LED-Lampen gibt es inzwischen für fast alle Zwecke – sie sind zwar teurer, halten aber länger und verbrauchen weniger Strom. Langfristig lohnen sich daher die LED-Lampen. Die Preise für Led-Lampen sind in den letzten Jahren zudem ordentlich gepurzelt…

Es werden noch folgende Halogenlampen produziert (weil es dafür noch kaum praktikable LED-Ersatz-Lampen gibt):

  • Niedervolt-Halogen-Lampen (12 Volt), Effizienzklasse B
  • Lampen mit dem Sockel R7s, Effizienzklasse C
  • Lampen mit dem Sockel G9, Effizienzklasse C

2023: Aktualisierung bezüglich Leuchtstofflampen (die umgangssprachlich oft als Neonröhren bezeichnet werden):

  • ab 24. Februar 2023 sind Kompaktleuchtstofflampen verboten
  • ab 24. August 2023 sind T5- und T8-Leuchtstofflampen verboten (diese wurden häufig verwendet)
  • ab 1. September 2023 sind allgemein Halogenlampen verboten

Für all diese Lampen gibt es inzwischen Alternativen mit LED-Technik.

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